Corona-Soforthilfe-Paket erfolgreich abgeschlossen!
Zum Stichtag 4.Juni 2020 sind bundesweit insgesamt 2.115.117 Anträge auf Corona-Soforthilfe mit einem Antragsvolumen von Euro 13.374.758.457,- eingegangen. Hiervon sind zum Stichtag 1.701.270 Anträge bewilligt worden, das Volumen der bereits bewilligten Anträge beträgt zum Stichtag Euro 13.217.826.753,-. Es erfolgten davon bisher 1.536.761 Auszahlungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von Euro 13.120.124.505,-. Somit sind seit der Antragstellung, beginnend am 30. März 2020 bis zum Ablauf der Einreichungsmöglichkeit am 31.05.2020 rund 80,44 Prozent der eingegangenen Anträge bewilligt worden und davon bereits an über 90,33 Prozent ausgezahlt worden.
Von dem bewilligten Antragsvolumen wurden zum Stichtag bereits rund 99,27 Prozent ausbezahlt, dies ist eine stattliche Leistung und zeigt, dass die Bundesregierung die geplanten Maßnahmen wirklich kurzfristig umgesetzt hat. Hier kann festgehalten werden, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier seine damals in Aussicht gestellten Maßnahmen voll umgesetzt hat, ein Mann ein Wort! Wie die Pressestelle des BMWI mitteilte, hat der Koalitionsausschuss zusätzliche Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Volumen von maximal 25 Milliarden Euro für die Monate Juni bis August 2020 beschlossen. Die Details der Überbrückungshilfe werden jetzt mit Hochdruck ausgearbeitet.
Die Eckpunkte der Überbrückungshilfe finden Sie auf der Website des BMWI unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf. Nachdem ich die Eckpunkte der Überbrückungshilfe geprüft habe, musste ich feststellen, dass die Hürden für eine Beantragung gegenüber dem Soforthilfe-Paket 1 deutlich hochgesetzt bzw. verschärft wurden. Es ist nun eine Bestätigung eines Steuerberaters erforderlich, dass der Umsatz der Monate April und Mai 2020 zusammengerechnet um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum eingebrochen ist. Die Überbrückungshilfe erstattet dann einen Anteil der Fixkosten, basierend auf der tatsächlichen Höhe des Umsatzeinbruchs im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Aber lesen Sie sich bitte die Eckpunkte auf der Website des BWMI genau durch, hier gibt es gegenüber dem alten Corona-Soforthilfe Programm doch erhebliche Auflagen und Hürden. Leider sind die persönlichen Lebenshaltungskosten und Krankenversicherungsbeiträge wieder nicht berücksichtigt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es auch weitere Unterstützungsmaßnahmen für Solo-Selbständige, Kleinunternehmer, Schausteller und Freiberufler gibt und nicht nur die Großkonzerne gestützt werden. Ich drücke allen kleinen Unternehmen die Daumen, dass sie nicht den Mut verlieren und die Hürden der neuen Überbrückungshilfe überwinden, denn die Hoffnung stirbt zuletzt.