Corona-Überbrückungshilfeprogramm II

Verfasst von: Peter Michael Neuen
Nach Rückfrage bei der Pressestelle des Bundeswirtschaftsministeriums wurden bis zum Stichtag 17. November 2020 bisher Corona-Hilfen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen mit einem Gesamt-Volumen von 70,1 Milliarden Euro bewilligt. Dies ist das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Diese Mittel setzen sich aus dem KfW-Sonderprogramm, den Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds sowie Bürgschaften der Bürgschaftsbanken und Großbürgschaften zusammen.

Hiervon stammen aus dem KfW-Sonderprogramm 44,6 Milliarden Euro, aus den Soforthilfen 13,7 Milliarden Euro, aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds 6,5 Milliarden Euro, aus den Bürgschaften der Bürgschaftsbanken 1,3 Milliarden Euro und Großbürgschaften 2,7 Milliarden Euro. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass Anträge für das Soforthilfeprogramm des Bundes nur bis zum 31.05.2020 gestellt werden konnten. Im Rahmen des "Überbrückungshilfeprogramms I für kleine und mittelständische Unternehmen" wurden bisher ca. 127.600 Erstanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,5 Milliarden Euro gestellt und bis zum Stichtag 17.11.20 etwa 1,4 Milliarden Euro bewilligt.

Dies entspricht immerhin einer Quote von 98,54 Prozent! Dies umfasst die Erstanträge der 1. Phase der Überbrückungshilfe für die Fördermonate Juni bis August 2020, hierbei sind die zurückgezogenen und geänderten Anträge bereits berücksichtigt worden. Die Erstanträge konnten bis zum 09.10.2020 gestellt werden, das „Überbrückungshilfeprogramm II“ ist am 21.10.2020 gestartet und umfasst die Überbrückungshilfe für die Fördermonate September bis Dezember 2020. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaierteilte bekräftigte, dass Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität das Gebot der Stunde ist und man in dieser ernsten Lage die Unternehmen und Beschäftigte nicht alleine lässt.

Da eine schnelle Auszahlung für viele Soloselbständige und kleine Unternehmen überlebenswichtig ist, hat man sich auf ein Verfahren der Abschlagzahlung verständigt. Die Antragstellung ist ab der letzten November-Woche möglich und erste Abschlagszahlungen werden noch im November starten. Und bisher hat Peter Altmaier seine Zusagen immer gehalten. Gemäß diesem Verfahren erhalten Soloselbständige und Freiberufler eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro, andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die entsprechenden Einzelheiten und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dort.

Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche, voraussichtlich am 25. 11. 2020 und erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen ab Ende November erfolgen. Die Antragstellung soll einfach und unbürokratisch erfolgen und um Missbrauch vorzubeugen sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen. Das Verfahren der regulären Auszahlung der November-Hilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann. Über die weitere Entwicklung werde ich Sie im Dezember informieren, wenn die aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums vorliegen, bei deren Pressestelle ich mich nochmals ausdrücklich für die zur Verfügung gestellten Informationen bedanken möchte.

Suchbegriffe, Druckversion und Feedback

Artikel wurde veröffentlicht: vor PDF erzeugen Inhalt beanstanden
Artikelsignatur: Peter Michael Neuen | Autoren-Ressort: economy.reporters.de
Am Buhl'schen Park 37 | 67146 Deidesheim
Telefon: 015159146020 | E-Mail: p.neuen@t-online.de